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Vermietungs - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fahrradvermieters VeloFlo UG (haftungsbeschränkt)

I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG:

1. Die Mieter erkennen durch die Übernahme der gemieteten Fahrräder an, dass sie sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mängelfreien und sauberen Zustand befinden.

2. Die Mieter dürfen das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.

3. Die Fahrräder dürfen grundsätzlich nur von den Mietern gefahren werden. Übergibt der Mieter das Fahrrad an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden am Fahrrad, die vom Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.

4. Wir empfehlen zum Schutz vor Kopfverletzungen einen Fahrradhelm zu tragen. Fahrradhelme stehen gegen eine Verleihgebühr in begrenzter Stückzahl zur Verfügung.

5. Der Entleiher sollte selbst ausreichend versichert sein.


II. PFLICHTEN DER MIETER:

1. Die Mieter verpflichten sich, die Fahrräder pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Die Fahrräder müssen außerhalb geschlossener Räumen an einem feststehenden Gegenstand (z.B. feste Ständer, Laterne etc.) mit den mit vermieteten Schlössern am Fahrradrahmen gesichert werden.

2. Die Mieter verpflichten sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

III. REPARATUREN:

1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.

2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, oder z.B. Schäden am Rahmen tragen die Mieter die Kosten (siehe Punkt VIII.).

3. Für fehlende, beschädigte und Verlorene Teile werden Schadensersatzkosten in Rechnung gestellt(siehe Punkt VIII.).

4. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist das Fahrrad nach Möglichkeit zum Ausleihort zurückzubringen. Dort kann bei Verfügbarkeit ein Ersatzfahrrad ohne weitere Gebühren ausgeliehen werden.


IV. UNFALL/DIEBSTAHL:

Die Mieter sind verpflichtet die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Die Mieter bestätigen, dass alle Benutzer der Fahrräder krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Entleiher die Verantwortung. Ggf. sieht der Mietvertrag den Abschluss einer Versicherung vor. Sofern dies der Fall ist und der Mieter eine Versicherung abschließt gelten die unter IX genannten Bedingungen. 

V. HAFTUNG:

1. Die Mieter haften für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

2. Die Mieter haben das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

3. Die Mieter haften für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.

4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter von ihrer Ersatzpflicht frei.

5. Der Entleiher sollte selbst ausreichend versichert sein. Der Verleiher übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Entleihers sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.

VI. RÜCKGABE DER FAHRRÄDER:

1. Die Mieter haben die Fahrräder dem Vermieter am Ende der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Eine Rückgabe kann nur am Standort des Fahrradverleihs erfolgen. Eine Erstattung vereinbarter Leihgebühren bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt nicht.

2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Es erfolgt eine entsprechende Nachberechnung der Verleihgebühren.

3. Werden Fahrräder nicht rechtzeitig zurückgegeben, haben die Mieter dem Vermieter für jede angefangene Stunde oder Tag den Mietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.

4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades aufgetretene Mängel, für die die Mieter haftbar sind, ihnen gegenüber zu beanstanden.

VII. VERLEIH-/STORNOGEBÜHREN UND KAUTIONEN:

Es gelten folgende Verleihgebühren pro Rad:

·         14 € am Tag

·         9 € für einen halben Tag (maximal 4 Std.)

·         70 € für eine Woche·/ 105 € für zwei Wochen

·         Helm: 1 €

Die Preise beinhalten 19 % Mehrwertsteuer.

Vor Verleihbeginn ist eine Kaution von 50,- Euro pro Rad und eine Kopie des gültigen Ausweises zu hinterlegen, die bei Rückgabe ohne Beanstandungen zurückgegeben werden.  Die Pflicht zur Hinterlegung entfällt, wenn die Personalien des Mieters dem Vermieter bzw. Vermittler bekannt sind (z.B. bei Hotelgästen). Für Gruppen werden Pauschalen bis max. 350,- verlangt. Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten.

VIII. Reparaturkosten:

1. Diebstahl oder Totalschaden des Fahrrad 350,- Euro

2. defekte Gabel 70,-

3. defekter Lenker 25,-

4. defekter Gepäckträger 25,-

5. defekte Lampen (jede) 25,-

6. defekte Gangschaltung 25,-

7. defekte Felge (hinten) 70,-

8. defekte Felge (vorne) 70,-

9. fehlender Sattel 25,-

10. defekte Bremse 25,-

11. fehlendes Schloss 35,-

12. fehlender Schlüssel 10,-

13. beschädigter Mantel 25,-

14. beschädigter Schlauch 10,-

15. Verlust des Helmes 35,-

16. Stark verschmutztes Rad 10,-

17. Transport bei Defekten 25,-

Die Preise beinhalten 19 % Mehrwertsteuer.

IX. Premiumtarif inkl. Absicherung gegen Reparaturkosten:

 

Der Kunde kann eine Absicherung gegen Reparaturkosten abschließen, um sich gegen die im Schadensfall anfallenden Reparaturkosten unter VIII abzusichern.
Sofern der Kunde bei Ausleihbeginn den Premiumtarif abschließt indem er dieses auf dem Mietvertrag ankreuzt, müssen die unter XIII. genannten Reparaturkosten nicht bezahlt werden, sofern der Mieter nicht grob fahrlässig handelt (Beispiel für grobe Fahrlässigkeit: Das Rad wird nicht angeschlossen).
Ausgenommen ist der Punkt 17 „Transport des Rades“, sofern das Rad keinen Defekt aufweist, welches die Rückfahrt zum Hotel verhindert.
Die Mehrkosten für den Premiumtarif betragen 3 € pro Tag bzw. halber Tag. Die Preise beinhalten 19 % Mehrwertsteuer.


Stand März 2023, Fahrradvermietung VeloFlo UG (haftungsbeschränkt)